folgende Dinge müssen für die Ausstellung auf unserer Börse unbedingt beachtet werden und gelten als AGB (allgemeine Geschäftsbedigungen):                                                  zur Anmeldung

  • Vorbemerkung:

Wir versuchen steht`s uns zu verbessern und bemühen uns Anbieter von qualitativen Waren/ oder Nachzuchten auf unserer Börse den Besuchern zu präsentieren! Billiganbieter lehnen wir grundsätzlich ab!

  • § 1 

Die Börsenordnung ist unbedingt zu beachten! Grundsätzlich sind für jeden Anbieter nur Produkte und Tiere erlaubt, die auch in der Anmeldebestätigung zugelassen sind! Bitte möglichst detailgenaue Angaben, um Anbieter mit ähnlichen Artikel weitgehend zu vermeiden (z.B. Terrarien: Glas oder Holz und Anzahl/ bei Tieren Art und Anzahl)

  • § 2

Die Anmeldung / Reservierung des Ausstellungs-/ Verkaufstandes gilt als Verbindlich (Vertrag) nach offizieller Bestätigung des Veranstalters (Bestätigung per E-mail), die Bezahlung der Gebühr wird am tag der Börse in BAR erhoben. Auf winsch stellen wir eine Rechnung aus       Achtung! Als eingetragener gemeinnütziger Verein können wir keine Mehrwertsteuer auf unserer Rechnung ausweisen.

  • Nach Erteilung der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller ausgeschlossen. ( Als zulassung gilt die Bestätigung der Standbuchung per Email) In diesem Fall sind die gesamte Mietrechnung und die auf Veranlassung des Ausstellers durch bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen entstandenen Kosten zu zahlen.

in diesem Fall behalten wir uns zudem vor bei nichtbegleichung des Mietpreises ein Inkassounternehmen einzuschalten/ weitere Kosten entstehen so für den Aussteller

  • § 3

Die Tischgröße beträgt ca. 80 cm x 180 cm. Der Mietpreis für einen Tisch beträgt 19,- € . In der Standmiete ist der Eintritt für 2 Personen ( zusätz. 2 Kinder bis 16 Jahre Frei) enthalten, weitere Aussteller- Eintrittskarten (10,- €) können vor Ort erworben werden. Ein Abbau des Standes vor Beginn der offiziellen Abbauzeit um 15.00 Uhr ist nicht zulässig. Hierfür wird am Tag der Börse eine Kaution von 20.- € pro Aussteller erhoben, diese wird frühestens ab 15:00 Uhr  ausbezahlt! Bei früherem Abbau eines Ausstellers und Nichtbeachten dieser Klausel entfällt die Rückzahlung dieser Kaution und zudem kann eine Vertragsstrafe in Höhe der Mietkosten verhängt werden.  Wir behalten uns aber vor, den vollen Mietpreis für weitere Personen zu verlangen, wenn wir erkennen, dass Leistungen Dritter erschlichen werden. Das heißt: sollten mehrere unabhänige Anbieter an eine Standbuchung beteiligt sein und/ oder eigene Waren und Tiere verkaufen, werden wir diese Gebühr verlangen! 

  • § 4

Gewerbsmäßige Züchter und Händler von Tieren müssen im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Abs. l Satz l Nummer 3 TierSchG sein; Bestands-/Zuchtbücher im Original am Tag der Börse dabei haben und diese auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzeigen (Nur EU- Bürger).
Alle Anbieter müssen die durch die zuständige Behörde verfügten Auflagen, (soweit sie die Anbieter betreffen,) relevanten Tierschutzrechtlichen Bestimmungen und die Börsenordnung kennen und sich vor Börsenbeginn auf ihre Einhaltung verpflichten

  • § 5

Aussteller können von 18:00 - 21.00 Uhr (letzter Einlass 20.00 Uhr) -am Vortag/ und ab 6.00 Uhr am Tag der Börse zum Aufbau in die Halle. Hierbei stehen ihnen auf Wunsch Aufbauhelfer zur Verfügung (in der Anmeldung angeben). Grundsätzlich muss der Anbieter selbst seinen Stand aufbauen sofern wir Kapazitäten frei haben helfen wir gerne, dennoch können wir diesen Service nicht Garantieren. Tische, die bis 9.30 Uhr am Tag der Börse nicht belegt sind, können an andere Aussteller abgeben werden, ohne dass der Mietpreis erstattet wird.

  • § 6

Austeller können sich für die Teilnahme Exklusive Waren anzubieten bewerben. das heißt: kein anderer Gewerbetreibender Anbieter darf gleiche Waren anbieten ( z.B. Glasterrarien)..

Aussteller, die Exklusiv Waren/ oder Tiere Anbieten dürfen, bekommen dies schriftlich in der Anmeldebestätigung mit dem Vermerk: "Exklusiv-Anbieter von:.........", zugeschickt! Mündliche Abmachungen, oder Emailverkehr ohne Anmeldebestätigung gelten als nicht bestätig. Grundsätzlich geben wir keine Garantie, dass mehrere Anbieter mit ähnlichen Produkten vor Ort sind. Wir bemühen uns aber dies zu berücksichtigen

  • § 7

Es ist darauf zu achten, dass Waren und andere Gegestände nicht vor die Tische gestellt oder abgelegt werden. Insbesondere in den Hauptgängen,

diese sind als Fluchtwege der Behörden festgelegt. Dies bedeutet: wir werden uns vorbehalten wenn nötig einen/ oder mehrere Tische kostenpflichtig

dazu zustellen!

  • § 7 Schlussbestimmungen

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

zur Anmeldung

Wir behalten uns vor die AGB jederzeit zu ändern, erweitern und zu bearbeiten unabhängig von Buchungen

Stand: 23. April 2014