Austeller können sich für die Teilnahme Exklusive Waren anzubieten bewerben. das heißt: kein anderer Gewerbetreibender Anbieter darf gleiche Waren anbieten ( z.B. Glasterrarien)..

Aussteller, die Exklusiv Waren/ oder Tiere Anbieten dürfen, bekommen dies schriftlich mit der Anfragebestätigung per Email zugeschickt!

Vorrausgesetzt eine online- Ausstelleranmeldung wurde ausgefüllt und ist bei uns eingegangen!

Gewerbsmäßige Züchter und Händler von Tieren müssen im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Abs. l Satz l Nummer 3 TierSchG sein und diese ggf. als Kopie per Email beifügen !

zur Ausstelleranmeldung

Mündliche Abmachungen, oder Emailverkehr ohne Anfragebestätigung gelten als nicht bestätig.

Grundsätzlich geben wir keine Garantie, dass mehrere Anbieter mit ähnlichen Produkten vor Ort sind. Wir bemühen uns aber dies zu berücksichtige