Liebe Aussteller,  Besucher und Gäste wir legen größten Wert auf Tier und Artenschutz und versuchen nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Dennoch ist es menschlich etwas zu vergessen oder zu übersehen.

zögern sie nicht uns auf Misstände wärend einer unserer Börsen aufmerksam zu machen. Wir werden versuchen dies schnellstmöglich zu beheben

  • Informationen zum Naturschutz, Recht und zu artenschutzrechtlichen Kontrollen:


  • Das RP Tübingen bietet die Möglichkeit, kostenlos Formblätter sowie ein Merkblatt herunterzuladen unter

  • http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/menu/1158517/index.html  Der Schutzstatus der Tiere kann unter www.wisia.de  recherchiert werden.

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  • Wir möchten sie bitte darauf hinweisen, insbesondere auf das Formblatt "Zuchtbeleg", damit diese Formblätter für die angebotenen Nachzuchten schon vorab ausgefüllt werden. Das Formblatt ist den "Vollzugshinweisen zum Artenschutz" der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA, eingestellt auf www.la-na.de ) entnommen.

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    Für Anbieter von Tieren ist dies von äußerster Wichtigkeit! es wäre unschön, wenn wir jemanden der Börse Verweisen müssten!

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  • Gewerbsmäßige Züchter und Händler müssen im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Abs. l Satz l Nummer 3 TierSchG sein; Bestands-/Zuchtbücher im Original am Tag der Börse dabei haben und diese auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzeigen (Nur EU- Bürger).
    Alle Anbieter müssen die durch die zuständige Behörde verfügten Auflagen, (soweit sie die Anbieter betreffen,) relevanten tierschutzrechtlichen Bestimmungen und die Börsenordnung kennen und sich vor Börsenbeginn auf ihre Einhaltung verpflichten